Anmeldung Kindergarten

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Anmeldende Person

Angaben zum Kind

Sollte das Kind eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, schreiben Sie bitte beide in das Feld
Hat Ihr Kind in der Vergangenheit bereits eine andere Einrichtung besucht?

Gesundheitliche Angaben zum Kind

Die Anforderungen gemäß §20 Abs. 9 IfSG zum Masernschutz sind erfüllt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, die in Kindertagseinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 IfSG) ab 1. März 2020 neu aufgenommen werden, einen ausreichenden Masern-Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorweisen müssen. Sollte der Nachweis nicht vorliegen, dürfen wir Ihr Kind nicht betreuen, auch wenn es einen unterschriebenen Betreuungsvertrag gibt. Bitte teilen sie und mit ob das Kind gegen Masern geimpft / imunisiert wurde:

Das Kind wurde gegen Masern geimpft/immunisiert
Alle altersgemäßen Früherkennungsuntersuchungen sind beim Kinderarzt durchgeführt und können nachgewiesen werden. (siehe U-Heft)*
Das Kind bedarf auf Grund einer bestehenden körperlichen / seelischen Behinderung einer besonderen Förderung in der Kindertagesstätte oder es besteht Förderbedarf in einem bestimmten Entwicklungsbereich

Abholberechtigte Personen

Angaben zu Geschwistern

Anzahl Geschwister

Angabe zu den Eltern / Sorgeberechtigten

Liebe Eltern, zur Vorbereitung eines Betreuungsvertrages benötigen wir die vollständigen Angaben aller Erziehungsberechtigten.
Wieviele Personen sind erziehungsberechtigt / personenberechtigt?

Angaben zu Person 1

Person 1 ist personenberechtigt
Erziehungsberechtigt?
Familienstand

Angaben zum Beitragszahler

Gewünschte Betreuungszeiten Kindergarten

Der Elternbeitrag (Grundbeitrag) ist in Abhängigkeit der Buchungskategorie (bezogen auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche mit einer mindestens Buchungszeit von 25 Stunden) gestaffelt, beträgt monatlich für 12 Monate (eingerechnet ist der staatliche Zuschuss von 100,00 Euro ab dem dritten Lebensjahr):
gewünschte Buchungszeiten Kindergarten

Unter Vorbehalt einer 2-3%igen Erhöhung für das nächste Kita-Jahr.

Das Spielgeld beträgt pro Monat 7 € und das Getränkegeld 1,50 € wird mit dem monatlichen Beitrag abgebucht. Frühstück mtl. 8,50 € und Küchenbeitrag 2,00 €. Das Mittagessen muss monatlich bestellt werden bzw. jährlich, und wird monatl. abgebucht.

Mittagessen:

Kiga monatl. 50,40 € (3 Tage), 67,20 € (4 Tage), 84,- € (5 Tage), 4,20 € pro Mahlzeit

Öffnungszeiten Krippe – Bärengruppe

Montag – Donnerstag                   07.30 – 16.00 Uhr

Freitag                                              07.30 – 14.00 Uhr

 

Öffnungszeiten Mischgruppe Dachs- und Luchsgruppe

Montag – Donnerstag                   07.15 – 16.00 Uhr

Freitag                                              07.15 – 14.00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Kindergarten Fuchs-, Biber-, Wolfsgruppe

Montag – Donnerstag                   07.15 – 16.00 Uhr

Freitag                                              07.15 – 14.00 Uhr

 

 

Pädagogische Kernzeit in der Krippe – Bärengruppe

08.30 – 12.00 Uhr

  • Ab 08.15 Uhr – 11.45 Uhr möglich – kürzeste Möglichkeit – kein Mittagessen möglich
  • Ab 07.15 Uhr – 13.00 Uhr möglich – kein  Mittagessen möglich
  • Ab 07.15 Uhr – 13.30 Uhr möglich – Mittagessen möglich
  • Ab 07.15 Uhr – 16.00 Uhr möglich
  • Buchungszeiten über 13.00 Uhr müssen Mittagessen buchen – keine Freiwilligkeit

 

Pädagogische Kernzeit in der Misch-, Kindergartengruppe – Dachs-, Luchs-, Fuchs-, Biber-, Wolfsgruppe

08.30 – 12.30 Uhr

Bringzeit Montag
Abholzeit Montag
Teilnahme Mittagessen
Bringzeit Dienstag
Abholzeit Dienstag
Teilnahme Mittagessen (kopieren)
Bringzeit Mittwoch
Abholzeit Mittwoch
Teilnahme Mittagessen (kopieren)
Bringzeit Donnerstag
Abholzeit Donnerstag
Teilnahme Mittagessen (kopieren)
Bringzeiten Freitag
Abholzeit Freitag
Teilnahme Mittagessen (kopieren) (kopieren)

Wünsche und Anregungen

Haben Sie noch weitere Informationen, Wünsche oder Anregungen die Sie uns mitteilen möchten ?

Hinweis

Ein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entsteht erst mit Abschluss eines Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen den Eltern/Personenberechtigten und dem Träger der Einrichtung.

Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden ‘Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern/Personensorge-berechtigten nachweisen zu lassen.

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